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Um die Arbeitnehmenden vor Unfällen und gesundheitlichen Erkrankungen zu schützen, und die Arbeitgebenden von hohen Kosten durch Arbeitsausfälle zu bewahren, wurden Gesetze und Richtlinien im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz definiert.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen.
Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmer*innen die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebs oder Haushalts angemessen sind.
In einem «gesunden» Unternehmen werden Unfallverhütung, Gesundheitsschutz und Freizeitsicherheit gross geschrieben.
Arbeitssicherheit